DATENSCHUTZ⁰⁵

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


1. Allgemeines

1.1
Alle Angebote, die Produktion von Bildern und anderen Werken, sowie die Erteilung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) von Max Nehlich.

1.2
Diese (AGB) gilt als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich innerhalb von drei Werk­ta­gen zu
erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Max Nehlich diese schriftlich anerkennt.

1.3
“Bilder” oder “Werke” im Sinne dieser AGB sind alle von Max Nehlich hergestell­ten Pro­dukte und Konzepte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen.


2. Auftragshandling

2.1
Bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzungsaufnahme sind Art und Umfang der Nutzung anzugeben.

2.2
Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit der angegebenen Nutzung überein, so gilt ein Nutzungsrecht als nicht erteilt.

2.3
Werden Kostenvoranschläge unterbreitet, so sind diese grundsätzlich unverbindlich. Wird ein Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, wird dies mitgeteilt, sobald dies absehbar ist.

2.4
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Max Nehlich bestätigt werden. Für Fristüberschreitungen wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.

2.5
Werden Leistungen Dritter benötigt, so ist Max Nehlich berechtigt, diese für den Kunden zu erwerben.

3. Urheberrecht

3.1
Der Kunde erkennt die Urheberschaft von Max Nehlich nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes an.

3.2
Die von Max Nehlich hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.3
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe von Werken ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Werk. Dies gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien.

3.4
Gelieferte Werke bleiben stets Eigentum von Max Nehlich. Diese wird ausschließlich unter der angegebenen Vergabe von Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt.

4. Nutzungsrechte

4.1
Überträgt Max Nehlich Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an  Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

4.2
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller, Max Nehlich aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.

4.3
Die Einräumung von ausschließlichen, zeitlich, räumlich oder inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Max Nehlich und ist gesondert zu vergüten.

4.4
Der Besteller eines Werkes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, die Werke zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

4.5
a) Die Bearbeitung der Werke von Max Nehlich (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;

b) die Verbreitung von Werken von Max Nehlich im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CDROM oder anderen Datenträgern;

c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;

sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Max Nehlich und Auftraggeber vereinbart wurde.

4.6
Max Nehlich ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Max Nehlich haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung von Werken/Daten.

4.7
Werden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, so bleibt Max Nehlich berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden bzw. verwenden zu lassen.

5. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

5.1
Jede Erstellung und Nutzung der Werke von Max Nehlich ist honorarpflichtig.

5.2
Kostenvoranschläge von Max Nehlich sind unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich Max Nehlich sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich an Max Nehlich zurück zu geben.

5.3
Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart;
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten, Schriftlizenzen etc.) sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und wird vor Auftragsausführung vereinbart. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umstatzsteuer sowie etwaiger Abgaben.

5.4
Wird die vorgesehene Produktionszeit ohne Verschulden von Max Nehlich überschritten, so ist die vereinbarte Vergütung bei einem Pauschalhonorar angemessen zu erhöhen.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Max Nehlich auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass Max Nehlich kein Schaden entstanden ist.

5.5
Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die entsprechenden Mehrkosten zu tragen.
Max Nehlich behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5.6
Werden vom Kunden Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen gewünscht, sind diese als eigenständige Leistungen gesondert zu vergüten.

5.7
Bis zur vollständigen Bezahlung aller, Max Nehlich aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Daten Eigentum von Max Nehlich.

5.8
Max Nehlich ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei Max Nehlich erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

5.9
a) Unterbleibt bei einer Werkveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Autors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild/Werk/Designprodukt und Einzelfall.

b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.

c) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das Max Nehlich hier für ein Verschulden trifft, so kann Max Nehlich 15 % der Gesamtauftragssumme als
Schadensersatz zu fordern.

d) Max Nehlich bleibt zu a) - c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
Dem Auftraggeber bleibt zu a) - c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

5.11
Das Honorar ist bei Lieferung der Werke fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Max Nehlich ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5.12
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät spätestens nach 30 Tagen in Verzug.

6. Mitwirkungspflicht

6.1
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Max Nehlich berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6.2
Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte von Fotoproduktionen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unvezüglich nach Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Max Nehlich berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern.

6.3
Das Honorar ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

6.4
Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.

6.5
Der Kunde versichert, dass er an allen an Max Nehlich übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.

7. Gewährleistung

7.1
Hat der Auftraggeber Max Nehlich keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder oder anderer Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der
Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

7.2
Grundsätzlich werden die Werke für die Abnahme durch Max Nehlich ausgewählt. Überlässt Max Nehlich dem Kunden mehrere Werke zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Werke unverzüglich zu vernichten.

7.3
Mangelrügen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung zu erheben. Anderenfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß.

7.4
Wünscht der Kunde, dass Max Nehlich ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Max Nehlich dem Kunden
Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Max Nehlich verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von
Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden.

8. Haftungsbegrenzung

8.1
Max Nehlich haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens und, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2
Verletzt Max Nehlich fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag von Max Nehlich nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3
Im Übrigen ist eine Haftung von Max Nehlich ausgeschlossen.

8.4
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Max Nehlich für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8.5
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, Max Nehlich übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt Max Nehlich frei von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

8.6
Haftungsbegrenzung Design/Webdesign/Kommunikationsdesign im Allgemeinen:

a) Bei digitalen Werken, oder Werken mit Impressum/Datenschutzpflichten (Websites, Apps etc.) ist der Auftraggeber verantwortlich für die Bereitstellung und Rechtmäßigkeit des Impressums sowie der Datenschutzbestimmungen auf den erstellten Medien. Max Nehlich übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der rechtlichen Inhalte. Es wird empfohlen, dass der Auftraggeber juristischen Rat einholt, um sicherzustellen, dass die Werke den geltenden gesetzlichen Vorschriften
entsprechen.

b) Max Nehlich übernimmt keine rechtliche Verantwortung für den Inhalt, die Struktur oder den Betrieb der erstellten Werke.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Konformität und Funktionsweise der Website, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Einhaltung des Urheberrechts, des Markenrechts, des Datenschutzrechts und aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.

c) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Texte, Bilder, Schriften, Gestaltungselemente, Tonaufnahmen und sonstigen Inhalte, die auf der Website verwendet werden, keine Rechte Dritter verletzen. Max Nehlich übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, die durch die Verwendung dieser Inhalte entstehen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Max Nehlich von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Verwendung solcher Inhalte geltend gemacht werden.

d) Bei der Involvierung Dritter, wie Hostinganbieter, Webbuilder, Druckereien oder sonstige externe Dienstleister, ist eine Haftung durch Max Nehlich (für Fehler, Versäumnisse oder Leistungsausfälle etc. dieser Dritten) ausgeschlossen.

e) Max Nehlich garantiert nicht die technische Umsetzbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Website, soweit diese von Dritten oder der eingesetzten Software (z.B. Webbuilder oder externe Programmierer) abhängt. Max Nehlich haftet nicht für Einschränkungen oder Funktionsausfälle, die durch externe Anbieter oder die verwendete Technik entstehen.

9. Vertragsstrafe, Schadensersatz

9.1
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung, Weitergabe von Werken oder Vervielfältigung und für den Fall, dass der Kunde eine vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzsprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

9.2
Wird der Urhebervermerk, sofern nicht ausnahmsweise auf das Benennungsrecht verzichtet wurde, unterlassenen, unvollständig wiedergegeben oder nicht zutreffend angebracht, ist ein Zuschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

10. Datenschutz

10.1
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten ohne
ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Durchführung des Vertrages betrauten Unternehmen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

11.1
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass einem Verbraucher hierdurch zwingende verbraucherschützende Normen entzogen werden.

11.2
Ist der Kunde Kaufmann, ist das Gericht an dem Sitz von Max Nehlich zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

12. Schlussbestimmungen

12.1
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.